Zollbestimmungen

Wer seinen Urlaub in Mosambik verbringen oder aus anderen Gründen in das afrikanische Land einreisen möchte, der sollte sich aus den verschiedensten Gründen heraus auch Gedanken über die aktuellen Zollbestimmungen in Bezug auf die ein- und auszuführenden Gegenstände, wie zum Beispiel Souvenirs oder auch Bargeld machen. Ansonsten sind vor allem die Einfuhr von Waffen und Drogen jeder Art strengstens verboten, stehen unter Strafe und müssten gesondert genehmigt werden. Dies ist zwar ein Punkt, der bei einer normalen Urlaubs- oder Geschäftsreise keine wesentliche Rolle spielen sollte, muss aber trotzdem zumindest am Rande erwähnt werden.

Unter dieses Gesetz fallen nämlich auch Waffen, die in Deutschland und anderen Staaten der europäischen Union frei verkauft werden und in deren Besitz man ohne Waffenschein mit gutem Gewissen sein kann. Allerdings gilt dies eben nicht für Mosambik. Auch eventuell im Reisegepäck befindliche, wertvolle, elektronische Geräte müssen bei einer Einfuhr deklariert, also dem Zoll bekannt gegeben werden. Dies gilt natürlich auch andererseits wieder für die Ausfuhr aus Mosambik. Hier werden zwar bei einer Ein- und Ausfuhr mitgebrachter elektronischer Gegenstände keine wesentlichen Zollgebühren fällig, denn schließlich wurde das Gerät nicht in Mosambik gekauft, sondern dient lediglich den Schutzbestimmungen des Einführenden.

Dagegen ist eine Ausfuhr von Langustinen, antiken Münzen jeder Art und auch Muscheln strengstens verboten und steht ebenfalls unter empfindlicher Strafe. Ansonsten gibt es keine wesentlichen strafrechtlichen Bestimmungen von Seiten der Zoll- und Aufenthaltsgesetze. Anzumerken ist, dass die eingetragene Aufenthaltsdauer auf keinen Fall überschritten werden sollte, denn hier droht eine Geldstrafe von derzeit dreißig Euro pro Tag.